Stadt Oldenburg

Serviceseite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in der Stadt Oldenburg

Fragen und Antworten



Allgemeines

Was kann ich auf der Serviceseite machen?

Die Serviceseite wurde im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Wenn Ihr Kind bald an eine Halbtagsgrundschule in der Stadt Oldenburg geht und Sie mehr Betreuung in den Ferien benötigen, können Sie ihr Kind auf der Serviceseite zum zentralen Ferienangebot anmelden ».

Wenn Ihr Kind bald eigentlich an eine Halbtagsgrundschule in der Stadt Oldenburg geht und Sie mehr Betreuung in der Schulzeit oder in der Schulzeit und den Ferien benötigen, dann können Sie auf der Serviceseite eine Anfrage für einen Schulplatz an einer Ganztaggrundschule stellen ».

Hat Ihr Kind bereits einen Schulplatz an der Ganztagsschule und liegt eine entsprechende Zusage vor, können Sie die dortigen Ganztagsangebote auf der Anmeldeseite Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen » buchen.

Was ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter?

Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.

Muss ich mich auf der Serviceseite registrieren?

Ja, sowohl für die Anmeldung zum zentralen Ferienangebot » als auch für eine Anfrage für einen Schulplatz an einer Ganztaggrundschule » müssen Sie sich vorher registrieren ». Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passworts sind hierbei verpflichtend. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Sind Sie bereits registriert, gilt die E-Mail-Adresse und das Passwort auch weiterhin für Ihren Login.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Gehen Sie bitte auf Login » und geben dann unter „Passwort vergessen“ die E-Mail-Adresse Ihres Benutzerkontos ein. Sie erhalten dann per E-Mail einen Bestätigungs-Link. Damit können Sie ein neues Passwort vergeben.

Brauche ich eine E-Mail-Adresse?

Ja, für die Registrierung auf der Serviceseite benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse. Viele davon sind auch kostenlos.

Gibt es für die Serviceseite eine Übersetzungsfunktion?

Nein, die Serviceseite gibt es nur in Deutsch. Viele gängige Browser bieten aber eine Übersetzungsfunktion an, mit der Sie den Text in verschiedene Sprachen übersetzen können.

Wer kann mich unterstützen?

Wenn Sie die Serviceseite nicht selbständig nutzen können, bitten Sie jemanden um Unterstützung. Bei Fragen zur Serviceseite wenden Sie sich bitte an ganztagsanmeldung-grundschule[at]stadt-oldenburg.de oder 0441-235-2496 (vormittags).


Zentrales Ferienangebot

Was ist das zentrale Ferienangebot?

Das zentrale Ferienangebot richtet sich an Kinder von Halbtagsgrundschulen, die an ihrem Schulstandort keine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen können. Das Angebot wird an zwei Grundschulstandorten in Oldenburg durch die Kooperationspartner der Schulen im Ganztagsangebot durchgeführt.

Das zentrale Ferienangebot umfasst neun vorgegebene Buchungspakete. Ein Buchungspaket entspricht immer fünf Tagen. An Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Zeiten richten sich nach dem Betreuungsangebot des jeweiligen Standorts.

Das Angebot ist je nach Einkommen beitragspflichtig oder auch beitragsfrei (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“). Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 174 KB).

Wer kann am zentralen Ferienangebot teilnehmen?

Das zentrale Ferienangebot wird im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann kann es für alle Kinder der ersten Klassen ohne ausreichendes Betreuungsangebot an ihrer Halbtagsgrundschule gebucht werden. Das zentrale Ferienangebot ist daher nicht für Kinder mit einem Hortplatz. In den darauffolgenden Jahren wird die Buchungsmöglichkeit aufsteigend für die Klassen 2 bis 4 erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 können dann alle entsprechenden Kinder teilnehmen. Für neue Einschulungskinder (Einschulung ab August) können nur alle Buchungspakete, die ab dem 1. August beginnen, gebucht werden.

Wo wird das zentrale Ferienangebot durchgeführt?

Es gibt zwei Standorte für das zentrale Ferienangebot in der Stadt Oldenburg. Die Verteilung der Kinder richtet sich danach, welche Grundschule sie besuchen. Bei der Anmeldung werden Sie daher nach der Schule Ihres Kindes gefragt. Die Schulen sind den beiden zentralen Ferienangeboten wie folgt zugeordnet:

Zentrales Ferienangebot an der Grundschule Dietrichsfeld:

Grundschule Alexandersfeld, Grundschule Haarentor, Grundschule Wallschule, Grundschule Wechloy, Katholische Grundschule Eversten

Zentrales Ferienangebot an der Grundschule Drielake:

Grundschule Auf der Wunderburg, Grundschule Hermann-Ehlers-Schule, Grundschule Klingenbergstraße, Grundschule Paul-Maar-Schule, Katholische Grundschule Unter dem Regenbogen

Wie kann ich mein Kind zum zentralen Ferienangebot anmelden?

Die Anmeldung zum zentralen Ferienangebot » können Sie nach der Registrierung » hier auf der Serviceseite vornehmen.

Was muss ich vor der Anmeldung klären?

Voraussetzung für die Anmeldung zum zentralen Ferienangebot ist, dass Ihr Kind bereits einen Schulplatz an einer Halbtagsgrundschule in Oldenburg hat. Zusätzlich wird für die Anmeldung Ihre Einkommensstufe benötigt. Füllen Sie hierfür bitte vorher die Erklärung zum Einkommen » (PDF, 4 MB) aus. Wie die Erklärung ausgefüllt wird, erfahren Sie in der Handreichung für die Elternbeiträge » (PDF, 138 KB).

Wie werden die Plätze im zentralen Ferienangebot vergeben?

Jedes buchungsberechtigte Kind (siehe auch „Wer kann am zentralen Ferienangebot teilnehmen?“) erhält bei rechtzeitiger Anmeldung (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“) einen Platz im zentralen Ferienangebot. Nach der Anmeldung wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag mit dem Kooperationspartner geschlossen. Erst dann gibt es eine Platzgarantie.

Welche Fristen gibt es?

Der reguläre Anmeldezeitraum zum zentralen Ferienangebot ist jedes Jahr im Januar. Die Anmeldung bezieht sich auf den Zeitraum ab den Osterferien bis zum Februar des Folgejahres. Für das Mittagsessen gelten dieselben Zeiträume. Kinder, die ab August des Jahres neu eingeschult werden, können noch bis 30. Juni angemeldet werden. So kann der Schulplatz in Ruhe geklärt oder das Ergebnis einer Hortplatzvergabe abgewartet werden.

Kann ich mein Kind nachmelden?

Ja, aber es können danach keine Plätze mehr garantiert werden. Der reguläre Anmeldezeitraum (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“) ist für die Planung der Angebote wichtig. Ihr Kind kommt bei einer Nachmeldung zum zentralen Ferienangebot » gegebenenfalls auf eine Warteliste und der Kooperationspartner meldet sich, falls ein Platz frei wird.

Kann ich nachträglich noch Änderungen an der Anmeldung vornehmen?

Änderungen können nur im regulären Anmeldezeitraum (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“) vorgenommen werden. Dafür müssen Sie auf „Meine Anmeldungen“ gehen und dort das Kind auswählen. Spätere Änderungswünsche sind nur noch in besonders begründeten Ausnahmen schriftlich an den Kooperationspartner des zentralen Ferienangebotes zu stellen. Geben Sie hierbei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes, sowie einen besonders wichtigen Grund an.

Muss mein Kind am zentralen Ferienangebot teilnehmen?

Sie müssen Ihr Kind nicht zum zentralen Ferienangebot anmelden. Die Anmeldung ist nach Abschluss des Betreuungsvertrags jedoch verbindlich und eine Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 174 KB). Bitte teilen Sie dem Kooperationspartner schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen und geben Sie dabei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit an. Eine Abmeldung gilt dann auch für das Mittagessen.

Auch nach der Anmeldung ist die Teilnahme freiwillig. Sprechen Sie sich jedoch bitte mit dem Kooperationspartner ab, falls Ihr Kind einmal nicht oder nur kürzer teilnimmt. Den Elternbeitrag müssen Sie aber dennoch zahlen. Bei Ausflügen muss Ihr Kind bis zu einer abgesprochenen Zeit da sein und es kann erst nach dem Ausflug abgeholt werden.

Muss ich mein Kind jedes Jahr anmelden?

Ja, Sie müssen Ihr Kind jedes Jahr anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Muss ich jedes Kind einzeln anmelden?

Ja, Sie müssen jedes Kind einzeln anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?

Die Kosten für das Ferienangebot » (PDF, 562 KB) richten sich nach den Grundsätzen für die Erhebung eines Elternbeitrages » (PDF, 2 MB) und den gebuchten Angeboten. Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt und entfallen für Sozialleistungsbeziehende oder Personen mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro. Für die Anmeldung wird daher Ihre Einkommensstufe benötigt. Füllen Sie hierfür bitte vorher die Erklärung zum Einkommen » (PDF, 4 MB) aus. Wie die Erklärung ausgefüllt wird, erfahren Sie in der Handreichung für die Elternbeiträge » (PDF, 138 KB). Der Kooperationspartner kann zusätzliche Beiträge in Höhe von maximal 15 Euro je Buchungspaket erheben. Die damit finanzierten Inhalte müssen grundsätzlich als Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) abrechenbar sein. Die Gesamtkosten der Angebote können beim Kooperationspartner erfragt werden.

Das Mittagessen ist ebenfalls beitragspflichtig » (PDF, 118 KB), außer Sie haben eine Bewilligung für Bildung und Teilhabe (OldenburgCard). Bitte geben Sie hierfür Ihre OldenburgCard-Nummer an.

Wenn Sie zwar grundsätzlich für das zentrale Ferienangebot beitragspflichtig sind, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages / der Mittagsverpflegung » (PDF, 246 KB) ganz oder teilweise erlassen werden.

Was ist ein Notfallkontakt?

Hier können Sie Personen angeben, die angerufen werden, falls Sie in einem Notfall nicht erreichbar sind. Das kann eine weitere sorgeberechtigte Person oder auch eine andere Person Ihres Vertrauens sein. Es ist wichtig, dass die genannten Personen mit der Weitergabe der Daten und der Kontaktaufnahme einverstanden sind.

Welche Verträge und Unterlagen gibt es?

Für die Anmeldung zum zentralen Ferienangebot erhalten Sie einen Betreuungsvertrag mit weiteren Unterlagen durch den Kooperationspartner. Der Vertrag muss rechtzeitig vor dem Beginn des Angebotes unterschrieben zurückgesendet werden. Vor dem Abschluss eines Betreuungsvertrages sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen oder auszufüllen:

Es können auch weitere Angaben (beispielsweise über schwere Erkrankungen oder zum Bedarf für eine Schulbegleitung) notwendig sein.

Wie ist mein Kind versichert?

Für das zentrale Ferienangebot gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 245.000 Euro Leistung bei Vollinvalidität. Weitere Versicherungen bestehen nicht und sind bei Bedarf von Ihnen abzuschließen.

Wie ist das Mittagessen organisiert?

An allen Tagen des zentralen Ferienangebots wird ein Mittagessen angeboten. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Buchung des zentralen Ferienangebots und ist für den gesamten Angebotszeitraum verbindlich. Das Mittagsessen kann nur für die Gesamtzahl der angemeldeten Tage gebucht werden. Es ist beitragspflichtig, außer Sie haben eine Bewilligung für Bildung und Teilhabe (OldenburgCard) (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“).

Das Mittagessen ist pädagogischer Bestandteil des zentralen Ferienangebots. Ohne Anmeldung zum Mittagessen sind Sie verpflichtet, dem Kind selbst ausreichend Essen mitzugeben. Das gilt auch für zusätzlich Pausensnacks.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Mittagessens finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ » in der aktuellen Fassung.

Wie wird das Mittagsessen abgerechnet?

Die Kosten für das Mittagessen » (PDF, 118 KB) werden mit der Stadt Oldenburg abgerechnet. Sie erhalten entsprechend der gebuchten Tage einen Gebührenbescheid. Bitte füllen Sie für eine schnelle Abbuchung das SEPA-Lastschriftmandat » (PDF, 2,51 MB) aus und geben dieses unterschrieben im Sekretariat Ihrer Grundschule ab oder schicken es an das Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg.

Kann ich mein Kind auch wieder vom Mittagessen abmelden?

Nein, die Anmeldung zum Mittagessen ist für den gesamten Anmeldezeitraum verbindlich (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“). Nur in besonderen Fällen ist zwischendurch eine Abmeldung möglich. Diese finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ » in der aktuellen Fassung.

Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten beim Mittagessen?

Bei einer bedeutsamen Allergie oder Unverträglichkeit Ihres Kindes wird ein ärztlicher Nachweis benötigt. Diesen schicken Sie bitte direkt nach der Anmeldung per E-Mail an mittagsabrechnung[at]stadt-oldenburg.de oder per Post an das Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg. Im Rahmen der Möglichkeiten der Mensa wird dann eine Teilnahme am Mittagessen geprüft. Bei Fragen können Sie sich auch per Telefon an 0441-235-2708 wenden.

Wo gibt es weitere Informationen zum Mittagsessen?

Hier finden Sie weitere Informationen zum Mittagsessen ».


Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule

Wer kann eine Anfrage für einen neuen Schulplatz stellen?

Die Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule können Sie nur stellen, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter für Ihr Kind gilt. Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann gilt er für alle Kinder der ersten Klassen. In den darauffolgenden Jahren wird er aufsteigend für die Klassen 2 bis 4 erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 sind dann alle Kinder eingeschlossen.

Die Möglichkeit einer Anfrage richtet sich an Eltern, deren Kind bald eigentlich an eine Halbtagsgrundschule geht und die aber mehr Betreuung in der Schulzeit oder in der Schulzeit und den Ferien benötigen. Falls Sie noch auf einen Platz in einem Hort oder für einen Mittagstisch warten, können Sie die Anfrage auch nach einer eventuellen Absage stellen. Bitte beachten Sie, dass das Spätangebot nicht Teil des Rechtsanspruchs ist und deshalb in der Schulplatzvermittlung nicht berücksichtigt wird.

Wie kann ich eine Anfrage für einen neuen Schulplatz stellen?

Die Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule » können Sie nach der Registrierung » hier auf der Serviceseite stellen.

Kann ich auch eigenständig nach einer Ganztagsgrundschule suchen?

Ja, Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, eigenständig nach einer Ganztagsgrundschule zu suchen. Die Serviceseite soll Ihnen die Suche lediglich erleichtern. Haben Sie bereits einen Schulplatz gefunden und liegt eine entsprechende Zusage der Schule vor, können Sie die dortigen Ganztagsangebote auf der Anmeldeseite Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen » buchen.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Nach der Anfrage wird Ihnen eine Schule angeboten, an der Sie auf jeden Fall einen Platz für das Ganztagsangebot in der Schulzeit erhalten. Sie können Ihr Kind anschließend während einer vorgegebenen Frist an der vorgeschlagenen Ganztagsgrundschule über das Sekretariat anmelden. Nach Ablauf der Frist verfällt der Schulplatz. Ein weiterer Vorschlag kann Ihnen leider nicht unterbreitet werden. In den Monaten Mai und Juni sowie in den Ferienzeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Liegt eine entsprechende Zusage der Schule vor, können Sie die dortigen Ganztagsangebote auf der Anmeldeseite Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen » buchen. Eine Teilnahme im Ganztagsangebot direkt zum ersten Schultag ist bei einer Anfrage rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien gesichert. Je nach Zeitpunkt Ihrer Anfrage kann es jedoch sein, dass Sie nicht sofort einen Platz im Ferienangebot oder (falls vorhanden) im Spätangebot erhalten.

Wie wird der angebotene Schulplatz ausgesucht?

Anhand Ihrer Angaben (insbesondere Wohnort und Wunschschule) wird aus den verfügbaren Schulplätzen an den Ganztagsgrundschulen eine möglichst gute Auswahl für den angebotenen Schulplatz getroffen. Ein Platz an einer bestimmten Schule kann leider nicht garantiert werden und auch der Schulweg kann deutlich länger sein als der zu der eigentlich zuständigen Grundschule.

Was ist, wenn ich mit dem angebotenen Schulplatz nicht zufrieden bin?

Sie sind nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Schulplatz anzunehmen. Weitere Vorschläge können Ihnen jedoch leider nicht unterbreitet werden. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, eigenständig nach einem Platz an einer anderen Ganztagsgrundschule zu suchen, die Ihren Bedürfnissen besser entspricht.

Muss ich für jedes Kind eine einzelne Anfrage stellen?

Ja, Sie müssen für jedes Kind eine einzelne Anfrage stellen.

Welche Kosten können bei der Anfrage entstehen?

Bei einer Anfrage für einen Schulplatz an einer Ganztaggrundschule und für den Wechsel selbst entstehen Ihnen keine Kosten.

Sind Sie sicher?

Sind Sie sicher, dass Sie diesen Eintrag löschen möchten?

Aktuell sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Nachmeldungen sind nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Zuzug) möglich.

Bitte beachten Sie hierzu die Fragen und Antworten.

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