Serviceportal Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
In diesem Serviceportal gibt es Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Ab dem 01.05.2025 können Eltern von zukünftigen Kindern an Halbtagsschulen ihr Kind hier zum zentralen Ferienangebot anmelden oder eine Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule stellen. Auch gibt es entsprechende Informationen für Kinder an den Förderschulen.
Eltern von zukünftigen Kindern an Halbtagsschulen können sich auch bereits vorher eigenständig einen Platz an einer Ganztagsschule suchen und danach hier die dortigen Ganztagsangebote buchen.
Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kinder eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.