Serviceseite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in der Stadt Oldenburg
Auf dieser Serviceseite gibt es Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.
Welcher der folgenden Punkte trifft auf ihr Kind zu?
- Das Kind geht (bald) an eine Ganztags-Grundschule: Dann können Sie es hier für die Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen anmelden ».
- Das Kind geht bald an eine Halbtags-Grundschule und ich benötige nur mehr Betreuung in den Ferien: Dann können Sie es hier zum zentralen Ferienangebot anmelden ».
- Das Kind geht bald eigentlich an eine Halbtags-Grundschule und ich benötige mehr Betreuung in der Schulzeit oder in der Schulzeit und den Ferien: Dann können Sie hier eine Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztags-Schule stellen ».
- Das Kind geht bald an eine Förderschule: Dann wenden Sie sich bitte für das Feriengebot der Schule Sandkruger Straße an das Schulsekretariat » und für das Feriengebot der Schule Borchersweg und der Schule an der Kleiststraße an das Sekretariat der Tagesstätte Borchersweg ».
Weitere Hinweise finden Sie bei den Fragen und Antworten ».